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Mitgliedschaft und Spenden:

Wenn Sie die als gemeinnützig anerkannte Tätigkeit des Freundeskreises Dierdorf - Krotoszyn unterstützen möchten, können Sie es gerne in Form einer Spende oder auch als Mitglied tun. Unsere Spendenbescheinigungen werden vom Finanzamt anerkannt. Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt nur 12 €. Beitrittserklärungen können Sie als e-mail-Anlage oder per Post von der Vorsitzenden erhalten.

Der Jahresbeitrag wird bei vorliegender Einzugsermächtigung Anfang Januar eines Kalenderjahres abgebucht, Barzahlung bis Ende Januar eines Kalenderjahres.
Beiträge: Erwachsene 12 €, Minderjährige 6 €, Familienbeitrag 30 € pro Jahr. 

 

Datenschutzregelung (§ 11 der Vereinssatzung):

1.  Mit dem Vereinsbeitritt nimmt der Verein folgende persönlichen Daten des Mitglieds auf:

   a. den vollständigen Namen

   b. Titel, akademischer Grad

   c. die Anschrift

   d. Telefon-, Telefaxnummer und e-mail-Adresse

   e. das Geburtsdatum

   f. die Bankverbindung

2.  Diese persönlichen Informationen werden von dem Verein verarbeitet und gespeichert. Hierfür zuständig sind ausschließlich die jeweiligen Vorstandsmitglieder des Vereins.

3.  Der Verein trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten des Mitglieds durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter           geschützt werden. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.

4.  Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Veränderung,  Übermittlung) und   Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu.

    Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen     hierzu verpflichtet ist. Soweit e-mai-Adressen der Mitglieder erfasst sind, erklären die Mitglieder ausdrücklich ihr Einverständnis, dass Einladungen und sonstige vereinsinterenen     Informationen auf elektronischem Wege versendet werden.

5. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere §§ 34, 35) das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person     gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.

6. Bei Vereinsaustritt oder Tod eines Mitglieds werden die personenbezogenen Daten, soweit sie nicht zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Vereins benötigt werden, gelöscht.

Die bisherigen §§ 11, 12 und 13 der Satzung werden zu §§ 12, 13 und 14.

Dierdorf, im März 2019


Dierdorfer UhrturmDierdorfer UhrturmPeter und Paul - Kirche KrotoszynPeter und Paul - Kirche Krotoszyn



 










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